| Bauvorhaben: | Abriß eines Wohnhauses und Neubau als Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage,
Hofwiesenstraße 12/14 im Flächendenkmal Dresden-Niedergorbitz |
| Fertigstellung: | September 1996 |

| Bauherr: | Familie Trümper, Neubiberg |
| Planungsumfang: |
Planung/Überwachung Gebäudeabriß und Ersatzneubau |
| Ergebnis: | - 9 Wohnungen |
| - 3 Büroeinheiten Gesamtfläche: 229 m² |
| - Tiefgarage |
| - Erstellung der Bestandsunterlagen
- Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI
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Die Gebäude Hofwiesenstraße 12 und 14 wurden gegen 1930 als Doppelwohnhaus errichtet.
Infolge vorhandener schwerer Bauschäden waren die Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen
nicht rentabel zu erhalten.
Durch Abriß und eine ortstypische Baukörpergestaltung konnte das Baurecht für die
Errichtung eines größeren städtischen Wohnhauses mit Gewerbe erzielt werden.
Dieses Gebäude wurde in Anpassung an die Bebauungsformen der Umgebung und unter Ausnutzung
der vorhandenen Geländeneigung geplant.
Fassade und Architektur:
- traditioneller zweigeschossiger Baukörper mit ausgebautem Mansardgeschoß,
straßenseitig durch Vorbauten mit Giebel gegliedert, rückseitiger TreppenhausAnbau,
ortstypisches Mansardarch mit Satteldachgauben, Oberdach als Walmdach, Putzfassade mit
umlaufender breiter Fensterfassung, Fenster in ortstypischer Teilung
- Neubau einer Tiefgarage im Kellergeschoß unter Ausnutzung der vorhandenen
abfallenden Geländesituation
- Ortstypische Freiflächengestaltung und Bepflanzung
Konstruktion:
- Kellergeschoß: monolithische Stahlbetonbodenplatte und Wandkonstruktionen
Kalksandsteinmauerwerk und in Stahlbeton
- Decken als Filigrandecken mit monolithischem Aufbeton
- Außen- und Innenwände Poroton-Ziegelmauerwerk
- Treppen als Fertgteiltreppenelemente und Stahlbeton-Fertigteilpodestplatten
- Dachkonstruktion in traditioneller Holzbauweise
Funktion des Gebäudes:
| Kellergeschoß: | Tiefgarage, Haustechnik, Abstellflächen der Mieter, Gewerbefläche |
| Erdgeschoß: | Wohnen |
| I. OG: | Wohnen |
| Dachgeschoß: | Wohnen |
Bemerkung:
Die Neubaumaßnahme wurde im Auftrag des Bauherren von einem Generalübernehmer ohne
Mitwirkung unseres Büros durchgeführt. Hierdurch konnte das angestrebte Gestaltungsziel
im Sinne einer angepaßten dörflichen Bebauung nicht umfassend verwirklicht werden; als
Beispiel sind zu nennen: unterschiedliche Brüstungshöhen der Fenster, Gestaltung der
Dachgauben, Störung der Fassade duch Rolladen u.ä.
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